
Corona-Schnelltests für besuchende Angehörige im Hospiz möglich
Sehr geehrte Angehörige,
auch wir im St. Vinzenz Hospiz sind von der „Zehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung“ betroffen.
Das heißt, alle Besucher, die in unser Haus kommen, müssen ein schriftliches oder elektronisches negatives Testergebnis in Bezug auf eine Infektion mit dem Coronavirus vorlegen können (POC-Antigen-Schnelltest, der höchstens 48 Sunden alt sein darf oder einen PCR-Test, der nicht älter als drei Tage sein darf) oder einen POC-Antigen-Schnelltest (Nasenabstrich) durchführen lassen, den wir Ihnen in unserem Hause anbieten.
Wir bieten folgende Testzeiten an:
Montag bis Freitag von 8.00 – 9.00 Uhr 14.00 – 15.00 Uhr 16.30 – 17.00 Uhr
am Samstag von 14.00 – 15.00 Uhr
Die Testungen werden im Erdgeschoss in unserem Angehörigenzimmer durchgeführt. Wir bitten Sie, im Eingangsbereich zu warten. Sie werden von unseren Mitarbeiter-/ innen abgeholt.
Desweitern bekommen Sie an unserer Pforte eine FFP2-Maske ausgehändigt, die Sie laut Verordnung während des gesamten Aufenthalts in unserer Einrichtung tragen müssen. Diese soll insgesamt nicht länger als 8 Stunden getragen werden. Wenden Sie sich bitte an unsere Mitarbeiter-/innen an der Pforte, wenn Sie eine neue Maske benötigen.
Wir hoffen, dass mit diesem Weg unsere Gäste aber auch unsere Mitarbeiter bestmöglich geschützt werden und bitte Sie um Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit. Bei dringenden Einzelfällen halten Sie bitte Rücksprache mit unserem Pflegepersonal.
Mit den besten Wünschen und der Hoffnung, dass wir alle gesund bleiben
Stephanie Ludwig Christina Siegel
Geschäftsführerin Einrichtungsleitung