Förderstiftung
2009 wurde die St. Vinzenz-Hospiz Förderstiftung gegründet, um die finanzielle Unterstützung der Hospizarbeit flexibler zu gestalten.
Zweck der Förderstiftung
Zweck der Stiftung ist es, in Kirche, Staat und Gesellschaft zur Beheimatung, Begleitung sowie Betreuung von Menschen in Krankheit und Alter auf ihrem letzten Lebensabschnitt beizutragen. Die Stiftung widmet sich aus christlicher Verantwortung heraus der ideellen und materiellen Unterstützung, der Beratung, Förderung, Begleitung und Pflege von unheilbar Kranken und Sterbenden in ambulanter aber auch (teil-)stationärer Betreuung im St. Vinzenz-Hospiz an der Zirbelstraße 23 in 86154 Augsburg. Insbesondere gefördert werden:
- Menschen, die als unheilbar Kranke und Sterbende infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind;
- die ambulante und stationäre Hospizarbeit zur Beheimatung, Begleitung, Pflege und Betreuung von unheilbar kranken und sterbenden Menschen auf ihrem letzten Lebensabschnitt;
- Projekte der Beratung und Begleitung unheilbar kranker und sterbender Menschen;
- ehrenamtliches Engagement von Menschen, die sich um den genannten Personenkreis bemühen und sorgen.
Mitglieder des Stiftungsrates
Domkapitular Armin Zürn
1. Vorsitzender Stiftungsrat, 1. Vorsitzender des St. Vinzenz-Hospiz Augsburg e.V.
Otto Bachmeier
2. Vorsitzender Stiftungsrat, Geschäftsführer Caritasverband für die Stadt und den Landkreis Augsburg e.V.
Diakon Markus Müller
Direktor des Caritasverbandes der Diözese Augsburg
Stiftungsvorstand
Matthias Brugger
Angelika Maucher
Die St. Vinzenz-Hospiz-Förderstiftung steht unter der Aufsicht der kirchlichen Stiftungsbehörde für die Diözese Augsburg.
Anschrift: Zirbelstraße 23, 86154 Augsburg
Unabhängig für welche Unterstützung der Förderstiftung Sie sich entscheiden, Sie tun in jedem Fall etwas Gutes mit Bestand. Ihre Zuwendung kommt in voller Höhe der Stiftung und deren Anliegen zugute.
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Rufen Sie uns an:
Tel. 0821/26165-0

So können Sie helfen
IBAN DE82750903000000244252
bei der LIGA Bank Augsburg-Regensburg
Ihre Spende, aber auch Ihre Zustiftung können Sie jährlich als Sonderausgabe geltend machen.
– oder –
Durch eine Schenkung oder mit einer Verfügung einer Zustiftung oder eines Vermächtnisses für die Förderstiftung in Ihrem Testament.